Safety Data Sheet Article 15038981

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: MO-FLV-1
Druckdatum 11.08.2014
Version
18.1
Molto Fliesengrund
Bearbeitungsdatum 11.06.2014
DE
Ausgabedatum 11.06.2014
Seite 4 / 7
EG-Nr.
CAS-Nr.
Beschreibung
Art
Grenzwert
STEL (EC) TWA (EC)
Einheit
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die
Aerosol- und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz
Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz
von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger
Prüfnummer verwenden.
Handschutz
Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: NBR (Nitrilkautschuk)
Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min.
Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung
und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der
Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374
Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls
angewendet werden.
Augenschutz
Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Körperschutz
Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser.
Schutzmaßnahmen
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden
Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Aggregatzustand:
flüssig
Farbe:
siehe Etikett
Geruch:
charakteristisch
Sicherheitsrelevante Basisdaten
Einheit
Methode:
Bemerkung
Flammpunkt:
°C
DIN 53213
Zündtemperatur in °C:
n.a.
untere Explosionsgrenze:
0,8
Vol-%
Literaturwert
Obere Explosionsgrenze:
Vol-%
Literaturwert
Dampfdruck bei 20 °C:
mbar
Dichte bei 20 °C:
1,46
g/cm³
DIN 53217
Wasserlöslichkeit (g/L):
teilweise löslich
pH-Wert bei 20 °C:
keine Angaben
Viskosität bei °C:
n16: 6,0-8,0 SK
Lösemitteltrennprüfung (%):
< 3
%
Festkörpergehalt (%):
54
Gew-%
Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
1
Gew-%
Wasser:
45
Gew-%
9.2.
Sonstige Angaben:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1.
Reaktivität
10.2.
Chemische Stabilität