Safety Data Sheet Article 15038998

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: MO-FL-1
Druckdatum 11.08.2014
Version
30.1
Molto Fliesenlack
Bearbeitungsdatum 11.06.2014
DE
Ausgabedatum 11.06.2014
Seite 3 / 9
245-018-1
115-99-9
2-Ethylhexansäure, Zirkoniumsalz
Repr. 2 H361
0,1 - 1
286-272-3
85203-81-2
Hexansäure, 2-Ethyl-. Zinksalz, basisch
Eye Irrit. 2 H319 / Repr. 2 H361 / Aquatic Chronic 3 H412
0,1 - 1
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
EG-Nr.
CAS-Nr.
INDEX-Nr.
REACH-Nr.
Chemische Bezeichnung
Einstufung:
Gew-%
Bemerkung
919-857-5
64742-48-9
01-2119463258-33
Naphta (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwere, Benzolge halt < 0,1%
R10 / Xn; R65 / R66 / R67
25 - 50
918-481-9
64742-48-9
01-2119457273-39
Naphta (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwere, Benzolge halt < 0,1%
Xn; R65 / R66
2,5 - 5
202-496-6
96-29-7
616-014-00-0
2-Butanonoxim
Carc.Cat.3; R40 / Xn; R21 / Xi; R41 / R43
0,1 - 1
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund
verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand
künstliche Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen.
Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen.
4.2.
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser)
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste
Gesundheitsschäden verursachen.
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Atemschutzgerät bereit halten. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Geschlossene