Safety data sheet Article 15170148

MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Nicht anwendbar.
Türkei
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Hinweis für den Leser
8.01
6-6-2018
Druckdatum
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
Version
Datum der letzten Ausgabe
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6-6-2018
22-10-2017
Wichtiger Hinweis: Es wurde bei den Informationen in diesem Datenblatt nicht beabsichtigt, daß sie in jedem
Detail erschöpfend sind. Sie beruhen auf dem gegenwärtigen Stand unseres Wissens und auf den gegenwärtig
gültigen Gesetzen: Jeder, der das Produkt für eine andere außer der im technischen Datenblatt angegebenen
Verwendung einsetzt, ohne vorher eine schriftliche Bestätigung der Eignung des Produktes für diesen Zweck
von uns erhalten zu haben, handelt auf eigene Gefahr. Es liegt immer in der Verantwortung des Anwenders,
alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die im Bereich des Anwenders gültigen Gesetze und
Verordnungen erfüllt werden. Vor dem Einsatz muß das Materialdatenblatt und/oder das technische Datenblatt
(je nach Verfügbarkeit) für dieses Produkt gelesen werden. Jede Empfehlung oder Erklärung, die von uns über
das Produkt gemacht wird (in diesem Datenblatt oder anderweitig), wird gemäß unseres aktuellen
Wissensstand gegeben. Qualität oder Zustand des Untergrundes und weitere Faktoren können die
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
CEPE-Code
:
8
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Nicht eingestuft.
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Acute Tox. 4, H302
AKUTE TOXIZITÄT (Oral) - Kategorie 4
Aquatic Acute 1, H400
AKUT GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 1
Eye Dam. 1, H318
SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie
1
Skin Irrit. 2, H315
ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2
Skin Sens. 1, H317
SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
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