Safety data sheet Article 15170148
MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER
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Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil
das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen,
welche für diese Beförderungsarten notwendig sind.
14.7 Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
und gemäß IBC-Code
:
Nicht anwendbar.
Zusätzliche
Informationen
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-
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
1 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Europäisches Inventar
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Internationale Vorschriften
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Lagerklasse (TRGS 510)
:
12
AOX
:
Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum AOX-Wert im
Abwasser beitragen.
Anhang XIV
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Keine der Komponenten ist gelistet.
VOC
:
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Konform mit dem EU-Recht für diese Unterkategorie Produkts: siehe Etikett
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
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6-6-2018