Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Spachtel- und Füllmasse für innen. 1.3.
Seite: 2/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Nicht eingestuft. Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Toxizität : 0% Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Ökotoxizität : 0% Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2.
Seite: 3/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on Identifikatoren EG: 220-120-9 CAS: 2634-33-5 Verzeichnis: 613-088-00-6 % (w/w) <0,05 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4, H302 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Acute 1, H400 (M=1) Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Seite: 4/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Hinweise für den Arzt Besondere Behandlungen : Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. : Keine besondere Behandlung. Toxikologische Angaben (siehe Abschnitt 11) ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel : Empfohlen: alkoholbeständiger Schaum, CO₂, Pulver, Sprühwasser.
Seite: 5/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die identifizierte Verwendung in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 7.1 Schutzmaßnahmen zur : Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Einatmen des Dampfes, Sprühnebels oder Nebels sicheren Handhabung vermeiden.
Seite: 6/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen PNECs Es liegen keine PNECs-Werte vor. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Für ausreichende Lüftung sorgen. Wo vernünftigerweise praktikabel kann dies durch lokale Absaugung und einer guten allgemeinen Entlüftung geschehen.
Seite: 7/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand : Flüssigkeit. Farbe : Verschiedene: Siehe Etikett Geruch : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Geruchsschwelle pH-Wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Siedebeginn und Siedebereich : 100°C Flammpunkt : Nicht anwendbar. Verdampfungsgeschwindigkeit : Nicht verfügbar.
Seite: 8/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Wiederholter oder langanhaltender Kontakt mit dem Gemisch kann den Entzug des natürlichen Fett aus der Haut verursachen und zu einer nichtallergischen Kontaktdermatitis sowie der Absorption durch die Haut führen.
Seite: 9/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Das Gemisch wurde gemäß der Summationsmethode der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beurteilt und wird nicht als umweltgefährdend eingestuft.
Seite: 10/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verpackung Entsorgungsmethoden Hinweise zur Entsorgung Besondere Vorsichtsmaßnahmen : Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Seite: 11/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen, welche für diese Beförderungsarten notwendig sind. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code : Nicht anwendbar. Zusätzliche Informationen - - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.
Seite: 12/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) Nicht gelistet. UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Nicht gelistet. Türkei : Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet. 15.2 : Nicht anwendbar.
Seite: 13/13 MOLTOPLAN FLAECHENGLAETTER ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Verwendung und Applikation des Produkts beeinflussen. Deshalb übernehmen wir keinerlei Haftung über die Leistung des Produkts bzw. für jeden Verlust oder Schaden, der sich aus der Verwendung des Produkts ergibt, es sei denn, wir haben ausdrücklich unser schriftliches Einverständnis gegeben. Alle gelieferten Produkte und erteilten technische Empfehlungen sind unseren Standardliefer- und Zahlungsbedingungen unterworfen.