Safety data sheet Article 15170753

POWER ABBEIZER
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Wenn die Arbeiter einer Konzentration über dem Grenzwert ausgesetzt sind,
müssen sie geeignete und zugelassen Atemschutzgeräte tragen.
Das Personal sollte antistatische Kleidung aus Naturfaser oder
aus hitzebeständiger Kunstfaser tragen.
Zum Schutz gegen Spritzer Schutzbrille tragen.
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Die Empfehlungen zu den zu verwendenden Handschuhtypen beim Umgang mit
diesem Produkt basieren auf Informationen aus der folgenden Quelle:
Der Benutzer muss sicherstellen, dass er den Handschuhtyp zum Umgang mit
diesem Produkt auswählt, der am besten geeignet ist, wobei die speziellen
Einsatzbedingungen gemäss der Risikoeinschätzung des Benutzers berücksichtigt
werden müssen.
Bei längerem oder wiederholtem Umgang, die folgenden Handschuhtypen tragen:
Empfohlen: Polyvinylalkohol (PVA)
Kann verwendet werden: Neopren, Butylkautschuk, Nitrilkautschuk, Viton®
Nicht empfohlen: PVC, Naturkautschuk (Latex)
Für alle unbedeckten Körperteile geeignete Hautschutzsalbe verwenden; nicht nach
einer eingetretenen Exposition verwenden.
Handschuhe
Für ausreichende Lüftung sorgen. Wo vernünftigerweise praktikabel kann dies durch
lokale Absaugung und einer guten allgemeinen Entlüftung geschehen. Falls dies
nicht ausreicht,um die Partikel- und Lösemitteldampfkonzentration unter den
Arbeitsplatz- Grenzwerten zu halten, muß ein geeigneter Atemschutz getragen
werden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, ist möglicherweise
eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische
Überwachung erforderlich, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer
Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es ist auf die Europäische Norm EN 689 für
Methoden zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen
und auf nationale Wegleitungen für Methoden zur Ermittlung gefährlicher Stoffe zu
verweisen.
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Handschutz
Augenschutz/Gesichtsschutz
Atemschutz
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Körperschutz
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Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
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Geeignete technische
Massnahmen
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Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten
Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen
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Persönliche Schutzmaßnahmen
Körperschutz
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Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
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Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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22-8-2012.