Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT POWER ABBEIZER ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : POWER ABBEIZER 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Ein Produkt zur Vorbereitung von Gebäudeoberflächen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Verpackung. 1.
POWER ABBEIZER ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren R-Sätze : R10- Entzündlich. R66- Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67- Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. : S2- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25- Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S29- Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S46- Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S51- Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
POWER ABBEIZER ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.
POWER ABBEIZER ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel : Empfohlen: alkoholbeständiger Schaum, CO2, Pulver, Sprühwasser. : Keinen Wasserstrahl verwenden. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren. Gefahren, die von dem : Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Die Einwirkung der Zersetzungsprodukte kann Gesundheitsschäden verursachen.
POWER ABBEIZER ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung : Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in der Luft und ein Überschreiten der Arbeitsplatz-Grenzwerte vermeiden. Das Produkt nur an Orten verwenden, wo kein offenes Feuer und andere Zündquellen vorhanden sind. Elektrische Geräte gemäss den entsprechenden Standards schützen. Zum Ableiten der elektrostatischen Ladung z.B.
POWER ABBEIZER ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Empfohlene Überwachungsverfahren : Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, ist möglicherweise eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln.
POWER ABBEIZER ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Informationen über grundsätzliche physikalische und chemische Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand : Flüssigkeit. Farbe : Nicht verfügbar. Geruch : Nicht verfügbar. Geruschsschwelle : Nicht verfügbar. pH Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar.
POWER ABBEIZER ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Es sind keine Angaben über die Zubereitung vorhanden. Die Zubereitung wurde nach der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG bewertet und entsprechend ihrer toxikologischen Gefahren eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details. Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen,wie z.B.
POWER ABBEIZER ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Es sind keine Angaben über die Zubereitung vorhanden. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Die Zubereitung wurde anhand der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bewertet und nicht als umweltgefährlich eingestuft.
POWER ABBEIZER ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Entsorgungsmethoden : Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über den Abwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeigneten Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
POWER ABBEIZER 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.7 Bulk-Transport gemäß Anhang II von MARPOL 73/78 und dem IBC-Code Zusätzliche Informationen : Nicht anwendbar. Ausnahme nach 2.2.3.1.5 (Ausnahme für viskose Stoffe) Exempted according to 2.3.2.5 (VSE) ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr.
POWER ABBEIZER ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Volltext der Einstufungen [CLP/GHS] : Eye Dam. 1, H318 Eye Irrit. 2, H319 Flam. Liq. 2, H225 Flam. Liq. 3, H226 Skin Irrit.