Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT EINFACH GLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : EINFACH GLATT 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Ein Produkt zur Vorbereitung von Gebäudeoberflächen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Verpackung. 1.3.
Seite: 2/12 EINFACH GLATT ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Ökotoxizität : 0% Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2. Kennzeichnungselemente Signalwort : Kein Signalwort. Gefahrenhinweise : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Seite: 3/12 EINFACH GLATT ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt Einatmen Hautkontakt Verschlucken Schutz der Ersthelfer : Kontaktlinsen entfernen, Augenlider für mindestens 10 Minuten geöffnet halten und reichlich mit sauberem, frischem Wasser spülen und unverzüglich ärztlichen Rat einholen. : An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten.
Seite: 4/12 EINFACH GLATT ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal : Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Schutzvorschriften in Abschnitt 7 und 8 beachten. Einsatzkräfte : Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten.
Seite: 5/12 EINFACH GLATT ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich. 8.
Seite: 6/12 EINFACH GLATT ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Handschuhe : Bei längerem oder wiederholtem Kontakt Handschuhe benutzen. Schutzsalben können beim Schutz der ausgesetzten Hautpartien behilflich sein, sie sollten jedoch nicht nach einer schon stattgefundenen Exposition aufgetragen werden. Nach Kontakt Hautflächen gründlich waschen.
Seite: 7/12 EINFACH GLATT ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Verdampfungsgeschwindigkeit : Nicht verfügbar. Obere/untere Entzündbarkeits- : Nicht verfügbar. oder Explosionsgrenzen Dampfdruck : Nicht verfügbar. Dampfdichte : Nicht verfügbar. Relative Dichte : 1.899 Löslichkeit(en) : In den folgenden Materialien leicht löslich: kaltes Wasser. Löslichkeit in Wasser Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar.
Seite: 8/12 EINFACH GLATT ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Mutagenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Karzinogenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Reproduktionstoxizität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Teratogenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar.
Seite: 9/12 EINFACH GLATT ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die identifizierte Verwendung in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden. 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt Entsorgungsmethoden Gefährliche Abfälle Hinweise zur Entsorgung : Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Seite: 10/12 EINFACH GLATT Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen, welche für diese Beförderungsarten notwendig sind. 14.4 Verpackungsgruppe 14.5 Umweltgefahren Meeresschadstoff Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nein. Nein. Nicht verfügbar. Meeresschadstoffe 14.
Seite: 11/12 EINFACH GLATT ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Wassergefährdungsklasse : 1 Anhang Nr. 4 AOX : Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum AOX-Wert im Abwasser beitragen. Wassergefährdungsklasse : 1 Anhang Nr. 4 Internationale Vorschriften Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III Nicht gelistet. Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E) Nicht gelistet. Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe Nicht gelistet.
Seite: 12/12 EINFACH GLATT ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Wichtiger Hinweis: Es wurde bei den Informationen in diesem Datenblatt nicht beabsichtigt, daß sie in jedem Detail erschöpfend sind.