Safety data sheet Article 15039131

FLIESEN FIX
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Wenn die Arbeiter einer Konzentration über dem Grenzwert ausgesetzt sind,
müssen sie geeignete und zugelassen Atemschutzgeräte tragen.
Die Weiterbehandlungen wie Schleifen, Abbrennen etc. von Farbschichten kann
gefährlichen Staub und/oder Rauch entwickeln. Nass-Schleifen/Planschleifen
sollte nach Möglichkeit angewandt werden. Arbeiten nur in gut belüfteten
Bereichen durchführen. Atemschutz bei Staub- und Sprühnebelentwicklung.
(Partikelfilter EN143 Typ P2) Atemschutz bei Dampfentwicklung . (Halbmaske mit
Kombinationsfilter A2-P2 bei Konzentrationen bis 0,5 Vol%.)
Das Personal sollte antistatische Kleidung aus Naturfaser oder
aus hitzebeständiger Kunstfaser tragen.
:
Handschuhe
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Atemschutz
:
:
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
:
Körperschutz
:
Anderer Hautschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
Für alle Belichtungsarten wird ein Handschuh mit Schutzklasse von 2 oder höher
(Durchbruchzeit> 30 Minuten nach EN374) empfohlen. Empfohlene Handschuhe:
Nitril, Dicke ≥ 0,12 mm.
HINWEIS: Für die Auswahl von Schutzhandschuhen für eine bestimmte
Verwendung und die Dauer ihrer Benutzung an den Arbeitsplätzen sollte alle
relevanten Arbeitsplatzfaktoren berücksichtigt werden. Insbesondere, jedoch
nicht ausschliesslich, sind zu beachten: Andere Chemikalien am Arbeitsplatz,
physikalische Anforderungen (Schnitt- / Stichschutz, Fingerfertigkeit, Thermo-
Schutz), potentielle Körperreaktionen auf das Handschuhmaterial und
Anweisungen / Spezifikationen des Schutzhandschuhherstellers.
Der Benutzer muss sicherstellen, dass er den Handschuhtyp zum Umgang mit
diesem Produkt auswählt, der am besten geeignet ist, wobei die speziellen
Einsatzbedingungen gemäss der Risikoeinschätzung des Benutzers
berücksichtigt werden müssen.
Handschuhe müssen regelmäßig und bei jedem Anzeichen einer Beschädigung
des Handschuhmaterials ausgetauscht werden.
Immer sicherstellen, dass die Handschuhe fehlerfrei sind und korrekt aufbewahrt
und vewendet werden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
100°C
Physikalischer Zustand
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Dampfdruck
Flüssigkeit.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geruch
pH-Wert
Farbe
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht verfügbar.
Flammpunkt
Nicht verfügbar.
8
Nicht verfügbar.
Geruchsschwelle
Obere/untere Entzündbarkeits-
oder Explosionsgrenzen
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9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Nicht anwendbar.
Verschiedene: Siehe Etikett
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
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22-10-2017