Safety data sheet Article 21251340

SCHNELLTROCKEN MOLTOFILL
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Identifikatoren
67/548/EWG
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Siehe Abschnitt 16
für den
vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen R-
Sätze.
% (w/w)
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Einstufung
Siehe Abschnitt 16 für
den vollständigen
Wortlaut der oben
angegebenen H-Sätze.
Propan-2-ol
EG: 200-661-7
>=10 -
<15
F; R11
Flam. Liq. 2, H225
[1] [2]
CAS: 67-63-0
Xi; R36
Eye Irrit. 2, H319
Verzeichnis:
603-117-00-0
R67
STOT SE 3, H336
(Narkotisierende
Wirkungen)
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Typ
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. Person warm und ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Augen sofort mit
fließendem Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen und dabei die Augenlider
geöffnet halten. Sofort einen Arzt hinzuziehen.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und
Wasser reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Lösemittel
oder Verdünner NICHT verwenden.
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
:
Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde nach der Verordnung EG 1272/2008 bewertet
und entsprechend seiner toxikologischen Gefahren eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details.
Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen,
wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane und Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen
Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und
in schweren Fällen Bewußtlosigkeit.
Lösungsmittel können einige der obigen Wirkungen bei Absorption durch die Haut hervorrufen. Wiederholter oder
langanhaltender Kontakt mit dem Gemisch kann den Entzug des natürlichen Fett aus der Haut verursachen und zu
einer nichtallergischen Kontaktdermatitis sowie der Absorption durch die Haut führen.
Hautkontakt
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
:
:
:
:
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 3/14
20-9-2014.