Safety data sheet Article 21251340

SCHNELLTROCKEN MOLTOFILL
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Tunnelcode
(D/E)
ist dennoch erforderlich.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
Zutreffend. Kategorie: 6 Entzündlich.
Störfallverordnung
1 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Technische Anleitung Luft
:
TA-Luft Nummer 5.2.5: 13,3%
Europäisches Inventar
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Internationale Vorschriften
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Lagerklasse (TRGS 510)
:
3
AOX
:
Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum AOX-Wert im
Abwasser beitragen.
Anhang XIV
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Keine der Komponenten ist gelistet.
VOC
:
Seveso-II-Richtlinie
Dieses Produkt wird unter der Seveso-II-Richtlinie kontrolliert.
Gefahrenkriterien
Kategorie
P5c: Entzündbare Flüssigkeiten 2 und 3, die nicht unter P5a oder P5b fallen
C6: Entzündlich (R10)
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Nicht gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 12/14
20-9-2014.