Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : MOLTOSTRIP ABBEIZER 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Ein Produkt zur Vorbereitung von Gebäudeoberflächen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Verpackung. 1.3.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Einstufung : Xi; R36 Gesundheitsrisiken : Reizt die Augen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren Natriumcarbonat EG: 207-838-8 Calciumdihydroxid CAS: 497-19-8 Verzeichnis: 011-005-00-2 EG: 215-137-3 % (w/w) 67/548/EWG Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Typ >=10 <20 Xi; R36 Eye Irrit. 2, H319 [1] >=1 <5 Xi; R41, R37/38 Skin Irrit.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde nach der Verordnung EG 1272/2008 bewertet und entsprechend seiner toxikologischen Gefahren eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details. Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane und Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung : Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13). Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern. Den Gebrauch von Lösemittel vermeiden. 6.4.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich. 8.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand : Feststoff. Farbe : Nicht verfügbar. Geruch : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Geruchsschwelle pH-Wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. : Nicht anwendbar. Flammpunkt : Nicht anwendbar. Verdampfungsgeschwindigkeit : Nicht verfügbar.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde nach der Verordnung EG 1272/2008 bewertet und entsprechend seiner toxikologischen Gefahren eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details. Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Sonstige Angaben : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Das Gemisch wurde anhand der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG bewertet und nicht als umweltgefährlich eingestuft. Schlussfolgerung / : Nicht verfügbar. Zusammenfassung 12.2.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Hinweise zur Entsorgung Besondere Vorsichtsmaßnahmen : Unter Zuhilfenahme der in diesem Sicherheitsdatenblatt bereitgestellten Informationen muss von den zuständigen Abfallbehörden über die Klassifizierung leerer Behälter Rat eingeholt werden. Leere Behälter müssen verschrottet oder überholt werden. Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV Keine der Komponenten ist gelistet. Besonders besorgniserregende Stoffe Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang XVII : Nicht anwendbar.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.
MOLTOSTRIP ABBEIZER ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Head Office Akzo Nobel Decorative Coatings B.V, Rijksstraatweg 31, 2171 AJ Sassenheim, the Netherlands Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum : 20-9-2014.