Safety Data Sheet Article 21920729
BLITZZEMENT MOLTOFILL
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
3 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Technische Anleitung Luft
:
TA-Luft Nummer 5.2.1: 100%
Europäisches Inventar
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Internationale Vorschriften
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Lagerklasse (TRGS 510)
:
13
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Anhang XIV
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Keine der Komponenten ist gelistet.
VOC
:
Seveso-II-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-II-Richtlinie kontrolliert.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Nicht gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Nicht anwendbar.
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
CEPE-Code
:
1
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 11/12
21-4-2015.