Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : SCHIMMEL ENTFERNER 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Ein Produkt zur Vorbereitung von Gebäudeoberflächen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Verpackung. 1.3.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Einstufung : Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Quaternäre Identifikatoren EG: 264-151-6 Ammoniumverbindungen, BenzylC8-18-alkyldimethyl-, Chloride % (w/w) >=1 <3 CAS: 63449-41-2 Verzeichnis: 612-140-00-5 ALCOHOLS, C9-11-ISO, C10-RICH, ETHOXYLATED >=1 <3 67/548/EWG Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Xn; R21/22 Acute Tox. 4, H302 C; R34 N; R50 Acute Tox. 4, H312 Skin Corr. 1B, H314 Xn; R22 Eye Dam.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Die Zubereitung ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren Änderungen nicht als gefährlich eingestuft. Wiederholter oder langanhaltender Kontakt mit dem Gemisch kann den Entzug des natürlichen Fett aus der Haut verursachen und zu einer nichtallergischen Kontaktdermatitis sowie der Absorption durch die Haut führen. Spritzer in die Augen können Reizungen und reversible Schäden verursachen.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.4. Verweis auf andere Abschnitte : Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert. DNELs/DMELs Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor. PNECs Es liegen keine PNECs-Werte vor. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Für ausreichende Lüftung sorgen.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Anweisungen / Spezifikationen des Schutzhandschuhherstellers. Der Benutzer muss sicherstellen, dass er den Handschuhtyp zum Umgang mit diesem Produkt auswählt, der am besten geeignet ist, wobei die speziellen Einsatzbedingungen gemäss der Risikoeinschätzung des Benutzers berücksichtigt werden müssen.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.2. Chemische Stabilität : Stabil unter den empfohlenen Lager- und Umgangsbedingungen (siehe Abschnitt 7). 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen : Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.4.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht verfügbar. Aspirationsgefahr Nicht verfügbar. Sonstige Angaben : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Das Gemisch wurde bewertet anhand der Verordnung EG 1272/2008 und ist nicht als umweltgefährlich eingestuft.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Hinweise zur Entsorgung : Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beachten. Wird dieses Produkt mit anderen Abfallstoffen vermischt, dann gilt möglicherweise der ursprüngliche Abfallproduktcode nicht mehr und es muss ein geeigneter Code zugewiesen werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Abfallbehörde.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code : Nicht anwendbar. Zusätzliche Informationen - - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV Keine der Komponenten ist gelistet.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben CEPE-Code : 8 Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen. Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.
SCHIMMEL ENTFERNER ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben erteilten technische Empfehlungen sind unseren Standardliefer- und Zahlungsbedingungen unterworfen. Fordern Sie eine Kopie dieses Dokuments an und überprüfen es sorgfältig. Die in diesem Datenblatt enthaltenen Informationen sind von Zeit zu Zeit entsprechend weiterer Erfahrung und gemäß unseren Richtlinien Änderung unterworfen.