Safety data sheet Article 15170526
BLITZZEMENT MOLTOFILL
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Toxikologische Angaben (siehe Abschnitt 11)
Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde gemäß der konventionellen Methode der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beurteilt und wird entsprechend als Gemisch mit toxikologischen
Eigenschaften eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details.
Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen,
wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane und Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen
Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und
in schweren Fällen Bewußtlosigkeit.
Lösungsmittel können einige der obigen Wirkungen bei Absorption durch die Haut hervorrufen. Wiederholter oder
langanhaltender Kontakt mit dem Gemisch kann den Entzug des natürlichen Fett aus der Haut verursachen und zu
einer nichtallergischen Kontaktdermatitis sowie der Absorption durch die Haut führen.
Spritzer in die Augen können Reizungen und reversible Schäden verursachen.
Einnahme kann Übelkeit, Durchfall und Erbrechen verursachen.
Dies berücksichtigt, wenn bekannt, verzögerte und sofortige Auswirkungen sowie chronische Auswirkungen der
Bestandteile, durch kurzfristige und langfristige Exposition über orale, inhalative und dermale Expositionswege sowie
Augenkontakt.
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen
sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
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Besondere Behandlungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Empfohlen: alkoholbeständiger Schaum,
CO₂,
Pulver, Sprühwasser.
Keinen Wasserstrahl verwenden.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
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Geeignete Löschmittel
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Ungeeignete Löschmittel
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5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Die Einwirkung der
Zersetzungsprodukte kann Gesundheitsschäden verursachen.
Dem Feuer ausgesetzte geschlossene Behälter mit Wasser kühlen. Löschwasser
nicht in Abflüsse oder Wasserwege gelangen lassen.
Ein geeignetes Atemschutzgerät kann erforderlich sein.
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide.
Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Einatmen von Dampf oder Nebel
vermeiden. Schutzvorschriften in Abschnitt 7 und 8 beachten.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
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Einsatzkräfte
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Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Nicht für Notfälle geschultes Personal".
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
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22-10-2017