Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : BLITZZEMENT MOLTOFILL 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Ein Produkt zur Vorbereitung von Gebäudeoberflächen.
Seite: 2/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Toxizität : 0% Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Ökotoxizität : 0% Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Seite: 3/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische : Gemisch Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren % (w/w) Zement, Portland-, Chemikalien EG: 266-043-4 CAS: 65997-15-1 ≥50 - ≤75 Calciumdihydroxid EG: 215-137-3 CAS: 1305-62-0 <3 Calciumsulfat EG: 231-900-3 CAS: 7778-18-9 ≤3 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 STOT SE 3, H335 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam.
Seite: 4/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde gemäß der konventionellen Methode der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beurteilt und wird entsprechend als Gemisch mit toxikologischen Eigenschaften eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details. Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B.
Seite: 5/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.2. Umweltschutzmaßnahmen : Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung : Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B.
Seite: 6/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Seite: 7/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen : Für alle Belichtungsarten wird ein Handschuh mit Schutzklasse von 2 oder höher (Durchbruchzeit> 30 Minuten nach EN374) empfohlen. Empfohlene Handschuhe: Nitril, Dicke ≥ 0,12 mm. Handschuhe HINWEIS: Für die Auswahl von Schutzhandschuhen für eine bestimmte Verwendung und die Dauer ihrer Benutzung an den Arbeitsplätzen sollte alle relevanten Arbeitsplatzfaktoren berücksichtigt werden.
Seite: 8/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Selbstentzündungstemperatur : Nicht verfügbar. Zersetzungstemperatur : Nicht verfügbar. Viskosität : Kinematisch (Raumtemperatur): 32,41 cm2/s Explosive Eigenschaften : Nicht verfügbar. Oxidierende Eigenschaften : Nicht verfügbar. 9.2. Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1.
Seite: 9/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Name des Produkts / Inhaltsstoffs Resultat Calciumdihydroxid Augen - Stark reizend Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Spezies Kaninchen Exposition Punktzahl - - Beobachtung - Sensibilisierung Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Mutagenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. Karzinogenität Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar.
Seite: 10/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben PBT : Nicht anwendbar. vPvB P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nicht verfügbar. : Nicht anwendbar. 12.6. Andere schädliche Wirkungen vP: Nicht verfügbar. vB: Nicht verfügbar. : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
Seite: 11/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen, welche für diese Beförderungsarten notwendig sind. ADR IMDG 14.1 UN-Nummer Nicht unterstellt. Nicht unterstellt. 14.2 Ordnungsgemäße UN- Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. - - Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nein. Nein. Versandbezeichnung 14.
Seite: 12/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Anhang XVII Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse : Nicht anwendbar. Sonstige EU-Bestimmungen VOC : Konform mit dem EU-Recht für diese Unterkategorie Produkts: siehe Etikett Europäisches Inventar : Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU) Nicht gelistet.
Seite: 13/13 BLITZZEMENT MOLTOFILL ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS) Einstufung Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 STOT SE 3, H335 Begründung Rechenmethode Rechenmethode Rechenmethode Volltext der abgekürzten H-Sätze H315 H318 H335 H336 Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden.