Safety data sheet Article 15170526

BLIZZEMENT MONTOFILL GRAU
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Es sind keine Angaben über die Zubereitung vorhanden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Die Zubereitung wurde anhand der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bewertet und
nicht als umweltgefährlich eingestuft.
12.1 Toxizität
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Calciumdihydroxid
Akut LC50 33884,4 ug/L Frischwasser
Fisch - Clarias gariepinus -
Fingerling
96 Stunden
Chronisch NOEC 56 mg/L Meerwasser
Fisch - Poecilia reticulata -
Young - 3 Wochen
96 Stunden
Calciumsulfat
Akut LC50 >1910000 ug/L
Frischwasser
Daphnie - Ceriodaphnia dubia -
<24 Stunden
48 Stunden
Akut LC50 >1970000 ug/L
Frischwasser
Fisch - Pimephales promelas - 1
bis 7 Tage
96 Stunden
Spezies
Resultat
Exposition
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
)
Nicht verfügbar.
:
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
PBT
:
Nicht anwendbar.
P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nicht verfügbar.
vPvB
:
Nicht anwendbar.
vP: Nicht verfügbar. vB: Nicht verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die identifizierte Verwendung
in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien
hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über den
Abwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeigneten
Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Überschüsse und nicht zum
Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und
Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen
und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beachten.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
Seite: 9/12
22-8-2012.