Safety data sheet Article 15170526
BLIZZEMENT MONTOFILL GRAU
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
S-Sätze
S2- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S24- Berührung mit der Haut vermeiden.
S26- Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
S29- Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S39- Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S46- Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
R41- Gefahr ernster Augenschäden.
R37/38- Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R-Sätze
:
:
:
Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
Nicht verfügbar.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Mit kindergesicherten
Verschlüssen
auszustattende Behälter
Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
:
:
:
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für
PBT gemäß der
Verordnung (EG) Nr.
1907/2006, Anhang XIII
:
Nicht anwendbar.
P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nicht verfügbar.
Stoff erfüllt die Kriterien für
vPvB gemäß der
Verordnung (EG) Nr.
1907/2006, Anhang XIII
:
Nicht anwendbar.
vP: Nicht verfügbar. vB: Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Identifikatoren
Chemische
Bezeichnung
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen
Wortlaut der oben angegebenen R-Sätze.
%
Einstufung
Zement, Portland-,
Chemikalien
EG: 266-043-4
CAS: 65997-15-1
20-25
Xi; R41, R36/37/38
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
STOT SE 3, H335
[1] [2]
Calciumdihydroxid
EG: 215-137-3
CAS: 1305-62-0
Verzeichnis:
Selfclassified
5-10
Xi; R41, R37/38
Skin Irrit. 2, H315
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H335
[1] [2]
Calciumsulfat
EG: 231-900-3
CAS: 7778-18-9
1-5
Nicht eingestuft.
Nicht eingestuft.
[2]
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe sind oder
welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Typ
Typ
Stoffe, die im Sinne der Stoffrichtlinie 67/548/EWG als gefährlich für Mensch oder Umwelt eingestuft sind, einen
festgelegten Arbeitsplatzgrenzwert besitzen oder als PBT-Stoff oder vPvB-Stoff gelten.
67/548/EWG
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
Seite: 2/12
22-8-2012.