Safety data sheet Article 15171745

STATT SCHLEIFEN
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht als
gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 91/689/EWG zu betrachten.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter
und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die
Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über den
Abwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeigneten
Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Überschüsse und nicht zum
Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und
Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen
und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen.
14.
ANGABEN ZUM TRANSPORT
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht
und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für das richtige Verhalten bei
Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Not applicable.
Not applicable.
Not applicable.
Nicht unterstellt.
Not regulated.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
ADR/RID
IMDG
14.1 UN-Nummer
14.2 UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
HI/Kemler-Zahl
14.5
Umweltgefahren
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
für den Verwender
14.7 Bulk-Transport gemäß
Anhang II von MARPOL
73/78 und dem IBC-Code
:
Nicht anwendbar.
Notfallpläne
("EmS")
Klasse
Unterklasse
-
-
Meeresschadstoff
Meeresschadstoffe
No.
Not available.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
Seite: 9/11
22-8-2012.