Safety data sheet Article 15171745
STATT SCHLEIFEN
14.
ANGABEN ZUM TRANSPORT
Zusätzliche
Informationen
Nicht verfügbar.
Not available.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
2 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
Technische Anleitung Luft
:
TA-Luft Nummer 5.2.5: 3,5%
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Listenname
Name auf der Liste
Einstufung
Hinweise
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
Besonders besorgniserregende Stoffe
:
Keine der Komponenten ist gelistet.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Hinweis für den Leser
CEPE-Code
:
8
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
Version
:
:
R22- Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R36- Reizt die Augen.
:
Volltext der abgekürzten R-
Sätze
Volltext der Einstufungen
[DSD/DPD]
:
Xn - Gesundheitsschädlich
Xi - Reizend
:
Volltext der abgekürzten H-
Sätze
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Nicht eingestuft.
Volltext der Einstufungen
[CLP/GHS]
:
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
Acute Tox. 4, H302
AKUTE TOXIZITÄT: ORAL - Kategorie 4
Eye Irrit. 2, H319
SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG -
Kategorie 2
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Nicht eingestuft.
1
22-8-2012.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
Seite: 10/11
22-8-2012.