Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : KERAMIK- UND CHROMREINIGER 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Reinigungsmittel. 1.3.
Seite: 2/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Ökotoxizität : 0% Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Seite: 3/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische : Gemisch Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Sulfamidsäure Identifikatoren % (w/w) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] [1] REACH #: 01-2119488633-28 EG: 226-218-8 CAS: 5329-14-6 Verzeichnis: 016-026-00-0 REACH #: 01-2119475108-36 EG: 203-905-0 CAS: 111-76-2 Verzeichnis: 603-014-00-0 ≥3 - <5 Alkohole, C9-C10-iso, C10 reich, ethoxyliert CAS: 78330-20-8 ≥1 - <3 Eye Irrit.
Seite: 4/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Schutz der Ersthelfer : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Seite: 5/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung : Ein geeignetes Atemschutzgerät kann erforderlich sein. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal : Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden.
Seite: 6/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Hinweise zur gemeinsamen Lagerung Fernhalten von: Oxidationsmittel, starke Laugen, starke Säuren. Weitere Informationen zu Lagerungsbedingungen Hinweise auf dem Etikett beachten. Trocken, kühl und bei guter Durchlüftung lagern. Von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten. Von Zündquellen fernhalten. Rauchverbot. Unbefugten Zutritt verhindern.
Seite: 7/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Hygienische Maßnahmen Augen-/Gesichtsschutz : Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen.
Seite: 8/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand : Flüssigkeit. Farbe : Nicht verfügbar. Geruch : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Geruchsschwelle pH-Wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : 1.3 : Nicht verfügbar. Siedebeginn und Siedebereich : 100°C Flammpunkt : Nicht anwendbar. Verdampfungsgeschwindigkeit : Nicht verfügbar.
Seite: 9/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde gemäß der konventionellen Methode der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beurteilt und wird entsprechend als Gemisch mit toxikologischen Eigenschaften eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details.
Seite: 10/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Nicht verfügbar. Aspirationsgefahr Nicht verfügbar. Sonstige Angaben : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Das Gemisch wurde gemäß der Summationsmethode der Verordnung (EG) Nr.
Seite: 11/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Entsorgungsmethoden Gefährliche Abfälle Hinweise zur Entsorgung : Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen.
Seite: 12/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen, welche für diese Beförderungsarten notwendig sind. Meeresschadstoff Nein. Nicht verfügbar. Meeresschadstoffe 14.6 Besondere Nein. Transport auf dem Werksgelände: nur in Vorsichtsmaßnahmen geschlossenen Behältern transportieren, die für den Verwender senkrecht und fest stehen.
Seite: 13/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Wassergefährdungsklasse : 1 Anhang Nr. 4 Internationale Vorschriften Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III Nicht gelistet. Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E) Nicht gelistet. Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe Nicht gelistet. Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) Nicht gelistet.
Seite: 14/14 KERAMIK- UND CHROMREINIGER ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Skin Irrit. 2, H315 Druckdatum : 23-9-2016 Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum : 22-9-2016 Datum der letzten Ausgabe : 7-3-2016 Version : 10 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 Hinweis für den Leser Wichtiger Hinweis: Es wurde bei den Informationen in diesem Datenblatt nicht beabsichtigt, daß sie in jedem Detail erschöpfend sind.