Datasheet
www.moldex.com
AUFSETZANLEITUNG
Leichter Ein- und Ausstieg
DICHTSITZKONTROLLE
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN ANWENDER
· Dieses Atemschutzgerät liefert keinen Sauerstoff (0
2
)
· Das Produkt enthält keine Metallteile, die in explosionsfähiger Atmos-
phäre zu Zündungen führen können.
· Sollten Sie Fragen zur Anwendung des Produktes haben, wenden Sie
sich an MOLDEX.
· Darüber hinaus sind bei der Verwendung von Atemschutzgeräten die ein-
schlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten (z. B. Unfallver-
hütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, Regeln für den Einsatz
von Atemschutzgeräten BGR 190, G 26 zur Atemschutztauglichkeit.)
· Bei Personen mit Bärten, langen Koteletten oder sonstigen Anomalien
im Bereich der Dichtlinien kann unter Umständen kein ordnungsge-
mäßer Dichtsitz erzielt werden.
· An den Masken darf keine Veränderung vorgenommen werden.
· Beachten Sie bei der Anwendung der Maske die Gebrauchsanweisung.
Die Nichtbeachtung dieser Hinweise zur Benutzung des Produktes und
das Nichttragen des Atemschutzes im schadstoffbelasteten Bereich
kann die Gesundheit des Benutzers beeinträchtigen und zu bleibenden
Schäden führen.
· Achtung: In ungelüfteten Behältern und engen Räumen darf
nicht mit Filtergeräten gearbeitet werden.
Datenblatt
Vollmaske
Schutz gegen Gas, Dampf und Staub
INFO
Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl der richtigen Atemschutzmaske
oder Anwenderschulungen. Für Rückfragen, Beratungen und Info-Material
nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
MOLDEX-METRIC AG & Co. KG
Tübinger Straße 50
72141 Walddorfhäslach
Germany
Tel.: +49 (0) 71 27/81 01-175/176
Fax: +49 (0) 71 27/81 01-48
service@moldex-europe.com
www.moldex.de
DE 09-14
a. Art. 9973
b. Art. 9974
Art. 9993
Artikel Bezeichnung
9973 Ventil-Set
9974 Dichtungsringe für
Filteranschlüsse EasyLock
®
9975 Dichtungsringe für
Filteranschlüsse EN 148-1
9976 Ventilabdeckung
Artikel Bezeichnung
9991 Innenmaske
9992 Kopfbebänderung
9993 Visier-Schutzfolie
9998 Brillenhalterung
Art. 9992
b.
a.
a.
a.
Art. 9991
Art. 9976
an Prüfaerosol darf bei keiner Testperson bei keiner Übung einen Wert von 0,05%
überschreiten.
Entflammbarkeit
Die Maske wird für 5 Sekunden einer Flammentemperatur von 950 °C (± 50 °C)
ausgesetzt. Dabei befindet sie sich 250 mm von den 6 Brennerdüsen entfernt.
Nach der Entnahme aus der Flamme darf die Maske nicht brennen.
Atemwiderstand
Alle MOLDEX Masken unterschreiten deutlich die gemäß Norm zulässigen maxi-
malen Atemwiderstände. Bezüglich der speziellen arbeitsmedizinischen Vorsor-
ge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26 „Atemschutzgeräte“
(BGI/GUV-I 504-26) fallen sämtliche MOLDEX Masken und Filterkombinationen
in die Gruppe 1 (Gerätegewicht bis 3kg; Einatemwiderstand bis 5 mbar bei
einem Atemvolumen von intermittierend sinusförmig 30 l/min). Für Masken
der Gruppe 1 ist eine G26-Vorsorgeuntersuchung nicht verpflichtend.
Zugfestigkeit
Die Verbindung zwischen Maskenkörper und Filteranschluss muss einer maximalen Zug-
kraft von 500 N standhalten.
Mechanische Festigkeit
Die Sichtscheibe muss dem Aufprall einer Stahlkugel mit 22 mm Durchmesser aus
1,3 m Höhe standhalten. Die Dichtigkeit der Vollmaske muss nach diesem Test
gewährleistet sein.
ERSATZTEILE


