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Gewährleistungsauschluss
- Das maximale Gesamtgewicht und die maximale Belastung
dürfen nicht überschritten werden. Hohe Belastung in
Verbindung mit überladener Bedienung des Gerätes kann zu
strukturellen Schäden führen. Springen mit dem Gerät ist nicht
erlaubt und führt zu Gewährleistungsverlust, ebenso das
Durchfahren von Schlaglöchern und Ähnlichem. Das Fahren auf
Kopfsteinpflaster führt zu erhöhtem Verschleiß!
- Es darf nur eine Person auf ein Mal fahren!
- Das Gerät ist zum Betrieb auf ebenen, glatten Oberflächen
ausgelegt. Es darf nicht auf sandigen, matschigen, nassen, rut-
schigen, vereisten oder verschneiten Böden benutzt werden.
Das Fahren bei Regen und Schneefall ist nicht gestattet.
- Zerlegen Sie das Gerät nicht eigenmächtig. Das führt zu GE-
WÄHRLEISTUNGSVERLUST.
- Lagern Sie das Gerät nicht mit leerem Akku. Jedes Monat muss
der Akku nachgeladen werden.
- Ein Reinigen des Gerätes mit Hochdruckreinigern oder einem
Gartenschlauch ist nicht erlaubt. Nur mit feuchtem Tuch abwi-
schen.
- Je nach Belastung unterliegt das Gerät einem mehr oder weni-
ger starken Verschleiß. Das kann zum Ausschlagen der Lenkung,
Radlager, Klappmechanismus und ähnlichem führen. Dies fällt
nicht mehr unter die Gewährleistung. Bremsen, Reifen, Ketten
und Kettenräder sind Verschleißteile und fallen nicht in die Ge-
währleistung. Der Antriebsakku ist für 200 Ladezyklen ausgelegt.
Ein allmähliches Nachlassen der Leistung ist nicht zu vermeiden
und ist nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
- Das Gerät an trockenen Orten bei einer Temperatur zwischen
10° und 30°C lagern.
- Nur das Original Ladegerät verwenden.
Überschreiten Sie nicht die Bauartgeschwindigkeit des Gerätes.
Vor allem beim Bergab-Fahren kann diese leicht überschritten
werden.