Operation Manual
8 - Garantiegewährung
Teil 1
Garantiegewährung
Alle Schrauben müssen beim Festschrauben bzw. Nachziehen mit entsprechender Sorgfalt behandelt
werden, da es bei zu stark angezogenen Schrauben zum Bruch der Teile kommen kann.
Die Justierschrauben an Schaltung und Bremse sind davon ausgeschlossen, sie dienen lediglich
zur Einstellung.
Ab dem Kaufdatum steht Ihnen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für Material und
Fabrikationsfehler zu. Bitte beachten Sie dazu die Voraussetzungen zur Gewährleistung auf den folgenden
Seiten. Zusätzlich gewährt Ihnen der Hersteller eine Garantie auf folgende Komponenten:
Rahmen:10 Jahre
sonstige Teile: 2 Jahre
Ladegerät: 2 Jahre
Akku: 1 Jahr
Hinweis: Bitte bewahren Sie die Rechnung oder den Kaufbeleg in jedem Fall auch über die Dauer der
Garantiezeit an einem sicheren Ort auf. Mit dem Kauf unseres Produktes erkennen Sie unsere
Bedingungen zur Gewährleistung und Garantie an. Durch eine Garantieleistung wird die Garantiezeit
weder verlängert noch erneuert.
In folgenden Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie:
- Nichtbeachtung der Betriebsanleitung - Bedienfehler - Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch (Sprünge
etc.)
- Wettkampf, Überlastung, Unfällen
- Überschreitung des zulässigen Gesamtgewicht - Unsachgemäße Handhabung und Reparaturen
- Technisch nicht zulässige Veränderung
- Umwelteinflüsse Rostbildung - Pflegemangel - Justagearbeiten - Verschleißteile
Während der Garantiezeit besteht für defekte Elektro-Fahrräder von u.a. Serviceadresse ein
Reparaturheimservice. Der Reparaturheimservice beinhaltet nur Reparaturen auf dem deutschen
Festland. Deutsche Inseln (außer Rügen und Sylt) sind von diesem Reparaturheimservice
ausgeschlossen. Nach Ablauf der Garantiezeit haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das defekte Fahrrad
bei u.a. Adresse kostenpflichtig reparieren zu lassen. Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese
Garantie nicht eingeschränkt. Bevor Sie unseren Heimservice in Anspruch nehmen, bedenken Sie bitte
sorgfältig, ob der Schaden auf einen Herstellermangel oder Selbstverschulden zurück zuführen ist, da wir
Sie bei eigenem Verschulden mit angefallenen Kosten belasten müssen.
Gerne steht Ihnen zur Klärung diverser Fragen unsere Hotline zur Verfügung.
Selbstverständlich steht Ihnen ein Kundenservice auch für Reparaturen, die nicht unter die Garantie fallen,
zur Verfügung. Über voraussichtlich entstehende Kosten, für eine solche Reparatur, informieren Sie sich
bitte über unsere Service-Rufnummer. Bitte nennen Sie bei Kontaktaufnahme die Modellbezeichnung und
halten Sie den Kaufbeleg bereit.
Ihre Service-Rufnummer: 0180 5008643
(0,14 € je Minute aus Festnetz; aus Mobilfunknetz höchstens
0,42 €/min)
Ihre Service-Faxnummer: 0180 5008644
(0,14 € je Minute aus Festnetz; aus Mobilfunknetz höchstens
0,42 €/min)
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG • Kyselhäuser Straße 23 • 06526 Sangerhausen