Hygiene Certificate
Miele
Anhang:
VAH-Liste
VAH
=
Verbund
für
angewandte
Hygiene
e.V.
(früher
DGHM
=
Deutsche
Gesellschaft
für
Hygiene
und
Mikrobiologie)
In
der
VAH-Liste
werden
Verfahren
für
eine
routinemäßige,
prophylaktische
Desinfektion
beschrieben,
insbesondere
zur
Verhütung
von
Infektionen
im
Krankenhaus,
in
der
ärztlichen
Praxis,
in
öffentlichen
Bereichen
sowie
anderen
Bereichen,
in
denen
Infektionen
übertragen
werden
können.
Bezüglich
einer
behördlich
angeordneten
Desinfektion
wird
auf
§
18
Infektionsschutzgesetz
verwiesen.
Für
OP-Textilien
als
Medizinprodukte
sind
spezielle
validierte
Verfahren
und
Maschinen
anzuwenden.
Die
hier
aufgeführten
Verfahren
und
Maschinen
sind
keine
Medizinprodukte.
Vermeidung
von
Kontaminationen
bzw.
Rekontamination
•
Desinfizieren
Sie
vor
der
Bedienung
des
Gerätes
ihre
Hände.
•
Verwenden
Sie
gesäuberte/desinfizierte
Transportbehälter.
•
Dosieren
Sie
Wasch-
und
Desinfektionsmittel
entsprechend
den
Vorgaben.
•
Beachten
Sie
die
Vorschriften
zum
Umgang
mit
der
Schutzbekleidung.
•
Achten
Sie
bei
der
Verwendung
von
Wasser
aus
Wasseraufbereitungsanlagen
auf
Keimfreiheit.
•
Reinigen
Sie
Waschmitteleinspülkasten,
Einspülschalen
und
Saugheber
vor
dem
Gebrauch.
Reinigung
von
Wassereinspülkasten
und
Saugheber
Der
Waschmitteleinspülkasten
unterliegt
ständiger
Feuchtigkeit,
wodurch
sich
bei
Nichteinhaltung
regelmäßiger
Reinigung
Wasserkeime
stark
vermehren.
•
Reinigen
Sie
den
Waschmitteleinspülkasten,
die
Einspülschalen
und
die
Saugheber
nach
Gebrauch
mit
warmem
Wasser
gründlich
von
Waschmittelrückständen
und
Verkrustungen.
Den
Desinfektionsstandard
thermischer
sowie
chemothermischer
Verfahren
(aus
der
Liste,
gemäß
§
18
IFSG)
hat
der
Betreiber
in
der
Routine
durch
entsprechende
Prüfungen
sicherzustellen.
Die
Verfahren
sollten
in
regelmäßigen
Abständen
thermoelektrisch
mittels
Loggern
oder
bakteriologisch
mittels
Bioindikatoren
überprüft
werden.
Auf
die
Einhaltung
der
Verfahrensparameter
Temperatur
und
bei
chemothermischen
Programmen
auch
der
Konzentration
hat
der
Betreiber
insbesondere
zu
achten.
Desinfektionsprogramme
dürfen
nicht
unterbrochen
werden,
da
sonst
das
Desinfektionsergebnis
eingeschränkt
sein
kann.