Hygiene Certificate
Miele
Anhang
B:
Allgemeines
zum
Thema
Desinfektion
Was
bedeutet
der
Begriff
Desinfektion
Abtötung
und
Reduktion
der
Zahl
von
Erregern
übertragbarer
Krankheiten
derart,
dass
eine
Übertragung
und
Infektion
nicht
zu
erwarten
ist.
Thermische
Desinfektion
Die
thermische
Desinfektion
erfolgt
durch
Einwirkung
definierter
Temperatur
über
eine
Haltezeit.
In
der
Liste,
gemäß
§
18
IFSG,
sind
dies
90
°C
über
10
Min.
oder
aber
85
°C
über
15
Min.
bei
einem
Flottenverhältnis
von
1
-
4
bis
1
-
5
mit
dem
Wirkungsbereich
AB
(siehe
Kapitel
„Desinfektionsverfahren
nach
Wirkungsbereichen
“
).
Die
thermische
Desinfektion
ist
unabhängig
vom
eingesetzten
Waschmittel,
das
keiner
Listung
entsprechen
muss.
Chemothermische
Desinfektion
Die
chemothermische
Desinfektion
unterscheidet
sich
von
der
thermischen
Desinfektion
durch
eine
niedrigere
Flottentemperatur
während
der
Desinfektionsphase.
Ein
Ausgleich
für
die
niedrige
Temperatur
wird
hierbei
durch
die
entsprechend
gelisteten
Wasch-
und
Desinfektionskomponenten
gewährleistet.
Wichtig
hierbei
ist,
dass
diese
Produkte
genau
nach
Listung
eingesetzt
werden.
Die
Flottentemperatur,
das
Flottenverhältnis
und
der
Zeitpunkt
der
Dosierung
müssen
genau
eingehalten
werden.
Für
Desinfektionswaschprogramme
gibt
es
zwei
Listungen,
in
denen
die
nötigen
Verfahrensparameter
in
Abhängigkeit
des
Wasch-
und
Desinfektionsmittels
aufgeführt
sind.
RKI-üste
(Robert-Koch-Institut)
Beschreibt
Verfahren
für
die
Entseuchung
gemäß
§
18
Infektionsschutzgesetz.
Voraussetzung
zur
Anwendung
solcher
Desinfektionsverfahren
ist
eine
behördlich
angeordnete
Desinfektion,
welche
dann
erfolgt,
wenn
Gegenstände
mit
Erregern
meldepflichtiger,
übertragbarer
Krankheiten
behaftet
sind
und
dadurch
eine
Verbreitung
der
Krankheit
zu
befürchten
ist.
In
der
RKI-üste
werden
hierfür
sowohl
die
thermischen
Desinfektionsverfahren
als
auch
die
chemothermischen
Desinfektionsverfahren
beschrieben.
Desinfektionsverfahren
nach
Wirkungsbereichen
Man
unterteilt
die
Desinfektionsverfahren
nach
Wirkungsbereichen
A,
B
und
C.
-
Wirkungsbereich
A:
Zur
Abtötung
von
vegetativen
bakteriellen
Keimen
einschließlich
Mykobakterien
sowie
von
Pilzen
einschließlich
pilzlicher
Sporen.
-
Wirkungsbereich
B:
Zur
Inaktivierung
von
Viren
geeignet.
-
Wirkungsbereich
C:
Zur
Abtötung
von
Sporen
des
Milzbranderregers
geeignet.
Bei
einer
behördlich
angeordneten
Desinfektion
darf
die erste
Flotte
erst
nach
durchgeführter
Desinfektion
in
den
Kanal
abgelassen
werden