Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 11.03.2013 überarbeitet am: 11.03.2013Versionsnummer 1
Handelsname: Michelin Pro Concept Glanzwachs (2in1)
(Fortsetzung von Seite 1)
36.0.2
3
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
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Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 64771-72-8
EG-Nummer: 929-018-5
Reg.nr.: 01-2119475608-26
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, <2% Aromaten
Xn R65
R66
Asp. Tox. 1, H304
1-2,5%
CAS: 5989-27-5
EINECS: 227-813-5
(R)-p-Mentha-1,8-dien
Xn R65; Xi R38; Xi R43; N R50/53
R10
Flam. Liq. 3, H226; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic
1, H410; Skin Irrit. 2, H315; Skin Sens. 1, H317
<1%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
4
Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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