Safety data sheet

STOP CREVAISON MICHELIN
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
28/04/2016
DE (Deutsch)
3/9
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Kontaminierte Kleidung ablegen und alle exponierten Hautpartien mit milder Seife und Wasser
abwaschen, anschließend mit warmem Wasser abspülen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Notarzt aufsuchen, wenn
Schmerzen oder Rötung anhalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Es wird nicht vermutet, daß es sich hier um eine Primärkontaktstelle handelt. Mund ausspülen.
KEIN Erbrechen auslösen!. Notärztliche Hilfe herbeirufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden nach Einatmen
:
Einatmung der Dampfen vermeiden.
Symptome/Schäden nach Hautkontakt
:
Nicht als Reizmittel verdächtig.
Symptome/Schäden nach Augenkontakt
:
Für Augen nicht als reizend erachtet.
Symptome/Schäden nach Verschlucken
:
Einnahme unwahrscheinlich.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Kohlendioxid. Trockenes Pulver. Wasser im Sprühstrahl. Sand. Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keinen festen Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
:
Extrem entzündbares Aerosol.
Explosionsgefahr
:
Durch Hitze kann Druck entstehen, der ein Bersten geschlossener Behälter verursacht, das
Feuer ausbreitet und das Verbrennungs- und Verletzungsrisiko erhöht.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Unvollständige Verbrennung erzeugt toxisches Kohlenmonoxyd, Kohlendioxyd und andere
toxische Gase.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandschutzvorkehrungen
:
Brandbereich nicht ohne ausreichendes Schutzgerät einschließlich Atemschutzgerät betreten.
Löschanweisungen
:
Vorsicht beim Bekämpfen von chemischen Feuer. Zur Kühlung exponierter Behälter
Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen. Es ist zu vermeiden (abzulehnen), daß zur
Brandlöschung verwendetes Wasser in die Umwelt gelangt.
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Brandbereich nicht ohne ausreichendes Schutzgerät einschließlich Atemschutzgerät betreten.
Sonstige Angaben
:
Es ist zu vermeiden (abzulehnen), daß zur Brandlöschung verwendetes Wasser in die Umwelt
gelangt.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Allgemeine Maßnahmen
:
Unbefugte fernhalten. Reinigungspersonal mit geeignetem Schutz versehen. Kein offenes
Feuer. Rauchverbot. Quelle der Entzündung entfernen. Für örtliche Absaugung oder
allgemeine Raumentlüftung ist zu sorgen.
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Keine weiteren Informationen verfügbar
6.1.2. Einsatzkräfte
Keine weiteren Informationen verfügbar
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls die Flüssigkeit in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die
Behörden zu benachrichtigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
:
Propan/butanhaltige Müllmischungen dürfen nicht in Abwasserrohre oder Kanalisation
gelangen, wo sich Dämpfe ansammeln und entzünden können. Verschüttete Mengen so bald
wie möglich mit trägen Feststoffen wie Ton oder Kieselgur aufsaugen. Verschüttetes Produkt
so bald wie möglich mit Hilfe von absorbierendem Material aufnehmen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung.