Certifications 2

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
mibenco gmbh
Felgenfolie
Überarbeitet am: 30.09.2021 Materialnummer: 7100 Seite 3 von 11
Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE
AnteilBezeichnungCAS-Nr. EG-Nr.
Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE
1330-20-7 215-535-7 30 - < 35 %Xylol
inhalativ: ATE = 11 mg/l (Dämpfe); inhalativ: ATE = 1,5 mg/l (Stäube oder Nebel); dermal: ATE
= 1100 mg/kg
95-63-6 202-436-9 1 - < 5 %1,2,4-Trimethylbenzol
inhalativ: LC50 = 18 mg/l (Dämpfe); inhalativ: ATE = 1,5 mg/l (Stäube oder Nebel); oral: LD50 =
5000 mg/kg
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Keinerlei Verabreichungen bei Bewusstlosigkeit oder Krämpfen.
Allgemeine Hinweise
Betroffenen ruhig lagern, zudecken und warm halten. Bei Gefahr von Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport
in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen
Beschmutzte Kleidung, auch Unterwäsche, Schuhe und Strümpfe, sofort ausziehen. Gründliche
Körperreinigung vornehmen (Dusch- oder Vollbad). Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel
Wasser und Seife.
Nach Hautkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Falls das Produkt in die Augen
gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt
konsultieren.
Nach Augenkontakt
Sofort Arzt hinzuziehen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Nichts zu essen oder zu trinken geben.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Häufiger und andauernder Hautkontakt kann
zu Hautreizungen führen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich,
Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Schaum. Trockenlöschmittel. Kohlendioxid (CO2).
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Besondere Gefährdung durch
den Stoff selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Stickoxide (NOx). Kohlenmonoxid
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Zusätzliche Hinweise
Druckdatum: 30.09.2021 D - DERevisions-Nr.: 1,07