Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.03.2015 überarbeitet am: 17.03.2015Version 1
Handelsname: FELGENFOLIE
(Fortsetzung von Seite 6)
40.1.1
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Sonstige Angaben (zur experimentellen Toxikologie):
Lösemitteldämpfe können oberhalb des Luftgrenzwertes zu Gesundheitsschäden führen wie z. B.
Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung von Leber, Nieren und des zentralern
Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche,
Benommenheit und in schweren Fällen Bewußtlosigkeit. Lösemittel können diese Effekte auch
durch Hautresorption verursachen. Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt führt zum
Entfetten der Haut und kann nichtallergische Kontaktschäden und/oder Schadstoffresorption
verursachen. Lösemittelspritzer können Reizungen und reversible Schäden am Auge verursachen.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens für Gemische in der letztgültigen Fassung
der EG-Verordnung Nr. 1272/2008 folgende Gefahren auf:
Reizend
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Wirkung)
Keine Hinweise auf kanzerogene Aktivität.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Das Produkt ist nicht als umweltgefährlich eingestuft. Dennoch können größere Leckagen
möglicherweise einen schädlichen Einfluss auf die Umwelt haben.
Fischtoxizität
1330-20-7 Xylol
LC50 15,7 mg/L (Fisch) (96h)
Daphnientoxizität
1330-20-7 Xylol
LC50 8,5 mg/L (Daphnia Magna) (48h)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Abfallschlüsselnummer:
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) ist in
Absprache mit dem regionalen Entsorger vorzunehmen.
Europäischer Abfallkatalog EAK-Code 16 05 04*
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
DE
(Fortsetzung auf Seite 8)