Safety data sheet
SDB-Nr.: 511751 V002.0
Metylan Sealant, alle Farben
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Kennzeichnungselemente (DPD):
S-Sätze:
S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Zusatz-information:
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie
für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
2.3. Sonstige Gefahren
Während der Aushärtung Abspaltung von Methanol.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Allgemeine chemische Charakterisierung:
Fugendichtmasse
Basisstoffe der Zubereitung:
Silanmodifizierter Polyether
mineralische Füllstoffe
Inhaltsstoffangabe gemäß CLP (EG) Nr 1272/2008:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
EG-Nummer
REACH-Reg. No.
Gehalt
Einstufung
Trimethoxyvinylsilan
2768-02-7
220-449-8
01-2119513215-52
< 2 %
Entzündbare Flüssigkeiten 3
H226
Akute Toxizität 4; Einatmen
H332
2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-
ditertpentylphenol
25973-55-1
247-384-8
01-2119955688-17
> 0,1- < 1 %
Spezifische Organ-Toxizität - bei
wiederholter Exposition 2; Oral
H373
Chronische aquatische Toxizität 4
H413
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EU. REACH Anhang XIV, Kandidatenliste
der sehr besorgniserregenden Stoffe
Vollständiger Wortlaut der H-Sätze und anderer Abkürzungen siehe Kapitel 16 'Sonstige Angaben'.
Für Stoffe ohne Einstufung können länderspezifische Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden sein.
Inhaltsstoffangabe gemäß DPD (EG) Nr 1999/45:
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
EG-Nummer
REACH-Reg. No.
Gehalt
Einstufung
Trimethoxyvinylsilan
2768-02-7
220-449-8
01-2119513215-52
< 2 %
R10
Xn - Gesundheitsschädlich; R20
2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-
ditertpentylphenol
25973-55-1
247-384-8
01-2119955688-17
> 0,1 - < 1 %
Xn - Gesundheitsschädlich; R48/22
R53
Vollständiger Wortlaut der R-Sätze, die als Kürzel aufgeführt werden, siehe Kapitel 16 'Sonstige Angaben'.
Für Stoffe ohne Einstufung können länderspezifische Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden sein.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.










