Certifications 2
SDB-Nr.: 512660 V003.0 
Metylan Acryl weiss 
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Für Stoffe ohne Einstufung können länderspezifische Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden sein. 
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 
Allgemeine Hinweise: 
Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.  
Einatmen: 
Frische Luft, bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.  
Hautkontakt: 
Spülung mit fließendem Wasser und Seife. Hautpflege. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.  
Augenkontakt: 
Sofortige Spülung mit leichtem Wasserstrahl oder Augenspüllösung (mind. 5 Minuten). Wenn die Augen immer noch schmerzen 
(starke Schmerzen, Lichtempfindlichkeit, visuelle Beeinträchtigung) weiter spülen und Arzt oder Krankenhaus aufsuchen. 
Verschlucken: 
Spülung der Mundhöhle, Trinken von 1-2 Gläsern Wasser, Arzt konsultieren.  
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 
Keine Daten vorhanden.  
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 
Siehe Kapitel: Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 
5.1. Löschmittel 
Geeignete Löschmittel: 
Kohlendioxid, Schaum, Pulver, Wassersprühstrahl/nebel 
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: 
Wasservollstrahl 
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 
Im Brandfall können Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden. 
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung 
Persönliche Schutzausrüstung tragen. 
Umgebungsluftunabhängigen Atemschutz tragen. 
Zusätzliche Hinweise: 
Gefährdete Behälter mit Spritzwasser kühlen. 
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 
Persönliche Schutzausrüstung tragen.  
Für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen.  
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.  
6.2. Umweltschutzmaßnahmen  
Nicht in die Kanalisation / Oberflächenwasser / Grundwasser gelangen lassen.  
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 
Mechanisch aufnehmen.  
Kontaminiertes Material als Abfall nach Absch. 13 entsorgen.  










