Certifications 2

Sicherheitsinformation in Anlehnung an 1907/2006/EG, Artikel 31
Information zum sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus
Metabowerke D-72622 Nürtingen - Revision 5.2 vom 01.05.2020
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- Beförderung auf Binnenschiffen in Europa: ADN
- Beförderung im Luftverkehr weltweit: ICAO-TI / IATADGR
- Beförderung im Seeverkehr weltweit: IMDG-Code
ADR, RID: Sondervorschrift: SV188, SV230, SV376, SV377, SV636 (b)
Verpackungsanweisung: P903, P908, P909
Transportkategorie II, Tunnelkategorie E
IMDG Code: Sondervorschriften: SV188, SV230, SV 376, SV377, SV636b
Verpackungsanweisung: P903, P908, P909
EmS: F-A, S-I
Staukategorie A
ICAO, IATA-DGR. Sondervorschriften: A88, A99, A154, A164, A183
Teil IA, IB oder II
Verpackungsanweisung: PI965, PI966, PI967
Für weitere Länder sind die einschlägigen Transportvorschriften für den Straßen-, Schienen- und
Binnenschiffverkehr bei den zuständigen Behörden erhältlich.
Alle Verkehrsträger
Defekte oder beschädigte Akkupacks unterliegen verschärften Regelungen, die bis zum vollständi-
gen Transportverbot gehen. Das Transportverbot gilt für den Verkehrsträger Luft (IATA-Sonderbe-
stimmung A154).
Für den Transport von gebrauchten; aber nicht beschädigten Akkupacks ist zusätzlich auf die ent-
sprechenden Sondervorschriften zu verweisen.
Abfallbatterien und -Akkupacks, die zur Wiederverwertung oder Entsorgung versendet werden,
sind im Luftverkehr verboten (IATA-Sonderbestimmung A 183).
Ausnahmen sind im Vorfeld durch die zuständige nationale Behörde des Abgangsstaates und des
Staates des Luftfahrtunternehmens zu genehmigen.
Beförderung durch Privatpersonen
Privatpersonen sind von den Beförderungsvorschriften im Rechtsbereich des ADR freigestellt. Es
müssen allerdings die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Die Ware ist für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit oder Sport be-
stimmt.
- Die Ware ist einzelhandelsgerecht verpackt.
- Die Ladung ist ausreichend gesichert.
Die Mitnahme im Flugzeug als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck ist mit der gewählten
Airline abzustimmen. Es gelten unterschiedliche Regelungen.
Beförderung durch Gewerbetreibende
Für Gewerbetreibende gelten im Rechtsraum des ADR für Lithium-Ionen-Batterien mit einem
Energieinhalt von mehr als 100 Wh die Freistellungsregelungen nach 1.1.3.6 ADR („1000-Punkte-