Certifications 2

Sicherheitsinformation in Anlehnung an 1907/2006/EG, Artikel 31
Information zum sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus
Metabowerke D-72622 Nürtingen - Revision 5.2 vom 01.05.2020
Seite 6 / 9
12. Umweltbezogene Angaben
Bei sachgemäßer Handhabung sind keine negativen Folgen für die Umwelt zu erwarten.
13. Hinweise zur Entsorgung
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne erinnert daran, dass
Akkupacks im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern separat ge-
sammelt werden müssen.
Gebrauchte Akkupacks zur Entsorgung möglichst in der Anwendung entladen und unentgeltlich
zum Fachhändler oder einer Verkaufsstelle zurückbringen oder einer entsprechenden öffentlichen
Sammelstelle übergeben. Beachten Sie die in Ihrer Region zutreffenden Vorschriften zur umwelt-
gerechten Entsorgung.
Zur Verhinderung von Kurzschlüssen und damit einhergehender Erwärmung dürfen Lithium-Ionen-
Akkus niemals ungeschützt in loser Schüttung gelagert oder transportiert werden. Der Akku muss
gegen Kurzschluss gesichert zurückgegeben werden. Geeignete Maßnahmen gegen Kurzschlüsse
sind z. B.:
- Einlegen der Akkupacks in Originalverpackungen oder in eine Kunststofftüte
- Pole und Kontakte mit Schutzkappe abdecken oder mit isolierendem Klebeband abkleben.
- Einbetten der Akkupacks in trockenen Sand
14. Angaben zum Transport
Der kommerzielle Transport von Lithium-Ionen-Akkus unterliegt dem Gefahrgutrecht. Die Trans-
portvorbereitungen und der Transport sind ausschließlich von entsprechend geschulten Personen
durchzuführen bzw. muss der Prozess durch entsprechende Experten oder qualifizierte Firmen be-
gleitet werden.
Klassifizierung und Transportvorschriften
Lithiumbatterien unterliegen den folgenden Gefahrgutvorschriften und Ausnahmen davon in der
jeweils geltenden Fassung:
- UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien
- UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen
(d.h. im batteriebetriebenen Produkt eingesteckt) oder
Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt
Für die Beförderung gelten die jeweils aktuell gültigen Vorschriften für die verschiedenen Ver-
kehrsträger:
- Beförderung auf der Straße in Europa: ADR
- Beförderung auf der Schiene in Europa: RID