Certifications 2

SDS103 E Impregnated General Rev. 8 20.01.2009 - Seite 3 von 4
Classified as Internal
Löslichkeit Kann teilweise lösbar in Wasser oder organischen Lösungen sein
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser Nicht anwendbar
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT:
Zu vermeidende Bedingungen - Vermeiden Sie Staubbildung, offenes Feuer und Zündquellen.
Zu vermeidende Materialien - Starke Oxidationsmittel wie Ozon, flüssiger Sauerstoff, Chlor und Permanganat.
Gefährliche Zersetzungsprodukte - Die Verbrennung dieses Materials kann zur Bildung von Kohlendioxid,
Kohlenmonoxid und Stickoxiden führen.
Gefährliche Polymerisation - Wird nicht auftreten
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE:
Auswirkungen und Gefahren bei Augenkontakt - Die physikalische Beschaffenheit des Produkts kann zu
Augenreizungen führen.
Auswirkungen und Gefahren bei Hautkontakt - Der primäre Hautreizungsindex (Kaninchen) ist 0 für Aktivkohle. Bei
Zugabe von Imprägniermitteln zur Aktivkohle ist keine nennenswerte Änderung dieses Werts zu erwarten.
Auswirkungen und Gefahren bei Inhalation - Der LC50-Wert (RAT) bei akuter Inhalation liegt für Aktivkohle bei >64.4
mg/l (nominale Konzentration). Bei Zugabe von Imprägniermitteln zur Aktivkohle ist keine nennenswerte Änderung dieses
Werts zu erwarten.
Auswirkungen und Gefahren bei Verschlucken - Der LD50-Wert (Rat) bei akutem Verschlucken liegt bei >1000 mg/kg
für Aktivkohle. Bei Zugabe von Imprägniermitteln zur Aktivkohle ist keine nennenswerte Änderung dieses Werts zu
erwarten.
Langzeitauswirkungen - Die Langzeitauswirkungen bei niedriger Exposition gegenüber diesen Produkten wurden nicht
ermittelt. Für einen sicheren Umgang mit diesem Material über einen längeren Zeitraum sollten Auswirkungen
wiederholter, akuter Exposition vermieden werden.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE:
BOD/COD Keine Angaben.
13. ANGABEN ZUR ENTSORGUNG:
Die Entsorgung muss gemäß lokaler und nationaler Bestimmungen erfolgen.
14. TRANSPORTINFORMATION:
Abgesehen von den unten aufgeführten Ausnahmen wurden die Produkte gemäß dem UN-Prüfprotokoll Transport of
Dangerous Goods für selbstentzündliche Materialien getestet. Es wurde ausdrücklich festgestellt, dass sie keine Gefahr
für den Transport mit UN 1362, Klasse 4.2 darstellen. Der korrekte Versandname lautet „activated carbon”.
CENTAUR ST1, ENVIROCARB ST & STIX und IVP-Kohlenstoffe wurden gemäß dem UN-Prüfprotokoll Transport of
Dangerous Goods für selbstentzündliche Materialien getestet. Es wurde ausdrücklich festgestellt, dass, wenn diese in
einem Volumen <3m
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verpackt sind, sie keine Gefahr für den Transport mit UN 1362, Klasse 4.2 sind. Der korrekte
Versandname lautet „activated carbon”.
15. REGULATORISCHE INFORMATIONEN
Abgesehen von den unten aufgeführten Ausnahmen sind diese Produkte nicht als gefährlich eingestuft. (Europäische
Richtlinie 67/548/EEC und 1999/45/EC).
Kennzeichnungsinformation
Produktbezeichnung: Imprägnierte Aktivkohle.
Einstufung: Ungefährlich, mit den folgenden Ausnahmen:-
R36, 37, 38 (X
i
).
R51, 53 (N)
R35 (C)
R40, 43 (X
n
)