Safety Data Sheet Article 13881769
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
MEM SUPER-HAFTGRUND - 1 LTR
Bearbeitungsdatum :
12.01.2015
Version (Überarbeitung) :
5.0.0 (4.0.0)
Druckdatum :
29.01.2015
Seite :
2
/
7
( DE / D )
GEMISCH AUS: 5
-
CHLOR
-
2
-
METHYL
-
2H
-
ISOTHIAZOL
-
3
-
ON UND
2
-
METHYL
-
2H
-
ISOTHIAZOL
-
3
-
ON (3:1) ; CAS
-
Nr. : 55965
-
84-9
Gewichtsanteil :
< 0,0015 %
Einstufung 67/548/EWG :
N ; R50/53
T ; R23/24/25
C ; R34
R43
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Acute Tox. 2 ; H310
Acute Tox. 2 ; H330
Acute Tox. 3 ; H301
Skin Corr. 1B ; H314
Eye Dam. 1 ; H318 Skin Sens. 1 ; H317 Aquatic Acute 1 ; H400 Aquatic Chronic 1 ;
H410
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R
-
, H
-
und EUH
-
Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung, Kennzeichnungsetikett oder Sicherheitsdatenblatt bereithalten.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen herbeiführen. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei
Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Sprühwasser. Alkoholbeständiger Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Kohlenmonoxid (CO). Kohlendioxid (CO2).
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschwasser nicht in Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Geeignetes Atemschutzgerät benutzen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren