Safety data sheet Article 22221832
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
MEM MALER-PLUS - Spender - weiß 200 ml
Bearbeitungsdatum :
21.08.2012
Version :
1.0.0
Druckdatum :
21.08.2012
Seite :
2
/
8
( DE / D )
Einstufung 67/548/EWG :
R10
Xn ; R20
Einstufung 1271/2008 [CLP] :
Flam. Liq. 3 ; H226
Acute Tox. 4 ; H332
BIS (2, 2, 6, 6
-
TETRAMETHYL
-
4
-
PIPERIDYL) SEBACAT ; REACH
-
Registrierungsnr. : 01
-
2119537297
-
32 ; EG
-
Nr. : 258
-
207-9; CAS-Nr. : 52829-07-9
Gewichtsanteil :
< 1 %
Einstufung 67/548/EWG :
N ; R51/53
Xi ; R36
Einstufung 1271/2008 [CLP] :
Eye Irrit. 2 ; H319
Aquatic Chronic 2 ; H411
Weitere Inhaltsstoffe
1,1,1,2
-
TETRAFLUORETHAN ; REACH
-
Registrierungsnr. : 01
-
2119459374
-
33 ; EG
-
Nr. : 212
-
377
-
0; CAS
-
Nr. : 811
-
97
-
2
Gewichtsanteil :
1
-
5 %
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R
-
, H
-
und EUH
-
Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
4.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung, Kennzeichnungsetikett oder Sicherheitsdatenblatt bereithalten.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei
Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen. Durch Hydrolyse wird in geringen Mengen giftiges Methanol
freigesetzt.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Durch Hydrolyse wird in geringen Mengen giftiges Methanol freigesetzt.
5.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Sprühwasser. Alkoholbeständiger Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Kohlenmonoxid (CO). Kohlendioxid (CO2).
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschwasser nicht in Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Geeignetes Atemschutzgerät benutzen.