Safety Data Sheet Article 24678328
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
MEM Bohrlochschlämme - 2,5 kg
Bearbeitungsdatum :
04.11.2015
Version (Überarbeitung) :
10.0.0 (9.0.0)
Druckdatum :
20.05.2016
Seite :
3
/
7
( DE / D )
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Das Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Keine
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Staubentwicklung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Staub nicht einatmen. Berührung mit den
Augen und der Haut vermeiden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Kontakt mit Wasser vermeiden. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gela
ngen lassen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe auch Abschnitt 8.
6.5
Zusätzliche Hinweise
Erhärtet nach Kontakt mit Wasser.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Staubentwicklung vermeiden. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Staub nicht einatmen. Berührung mit den
Augen und der Haut vermeiden.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Zusammenlagerungshinweise
Lagerklasse (TRGS 510) :
13
Nicht zusammen lagern mit
Nahrungs
-
und Futtermittel
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Schützen gegen Feuchtigkeit. Bei Feuchtezutritt oder Überlagerung kann der enthaltene Chromatreduzierer seine
Wirksamkeit verlieren und eine Sensibilisierung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Mörtel aus Spezialzementen
-
Technisches Merkblatt beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen