Safety Data Sheet Article 21300774
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
MEM Montage-Kleber All(g)round 3 in 1 metallfarben - 305 g
30822549
Bearbeitungsdatum : 16.01.2018 Version (Überarbeitung) : 6.0.1 (6.0.0)
Druckdatum :
14.02.2018
Seite :
2
/
8
( DE / D )
Gewichtsanteil :
≥
1
-
< 1,5 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Eye Dam. 1 ; H318
Skin Irrit. 2 ; H315
ALUMINIUMPULVER (STABILISIERT) ; REACH
-
Registrierungsnr. : 01
-
2119529243
-
45 ; EG
-
Nr. : 231
-
072
-
3; CAS
-
Nr. : 7429
-
90
-
5
Gewichtsanteil :
≥
1
-
< 3 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Flam. Sol. 1 ; H228
Water
-
react. 2 ; H261
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der H
-
und EUH
-
Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung, Kennzeichnungsetikett oder Sicherheitsdatenblatt bereithalten.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei
Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen. Durch Hydrolyse wird in geringen Mengen giftiges Methanol
freigesetzt.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Durch Hydrolyse wird in geringen Mengen giftiges Methanol freigesetzt.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2) Löschpulver Sprühwasser alkoholbeständiger Schaum
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Kohlenmonoxid Kohlendioxid (CO2)
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Geeignetes Atemschutzgerät benutzen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung