Safety Data Sheet Article 20153197

Seite: 15/17
Druckdatum: 14.01.2015
überarbeitet am: 14.01.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Whirlpool System Reiniger
(Fortsetzung von Seite 14)
40.0.6
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
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Störfallverordnung (12. BImSchV):
Kategorie: 9a Umweltgefährlich
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Lösemittelverordnung (31. BImSchV):
Unterliegt nicht der LösemittelVO.
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft):
Unterliegt nicht der TA-Luft.
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Wassergefährdungsklasse:
WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
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Verweis auf Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen"
TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/700) "
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701)
BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (vorherige ZH 1/703)
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706)
BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“ (vorherige ZH 1/708)
BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe“
A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“
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BG-Merkblatt:
BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“ (ehemals M 051)
BGI 546 „Umgang mit Gefahrstoffen“
BGI 595 „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“ (ehemals M 004)
BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“
BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (ehemals M 053)
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
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16.1 Änderungshinweise
Anpassung an Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
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16.2 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext):
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R34 Verursacht Verätzungen.
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
(Fortsetzung auf Seite 16)
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