Safety Data Sheet Article 19127348
Seite: 3/15
Druckdatum: 01.12.2014
überarbeitet am: 01.12.2014
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Wand und Bodenfliesen Reiniger
(Fortsetzung von Seite 2)
40.0
CAS: 64-17-5
EINECS: 200-578-6
Reg.nr.: 01-2119457610-43-XXXX
Ethanol
F R11
Flam. Liq. 2, H225; Skin Irrit. 2, H315
1-<3%
CAS: 79-14-1
EINECS: 201-180-5
Reg.nr.: 01-2119485579-17-XXXX
Glykolsäure
C R34; Xn R20
Skin Corr. 1B, H314; Eye Dam. 1, H318; Acute Tox. 4,
H332
1-<3%
·
Zusätzliche Hinweise:
Stoffe, die auf der sogenannten "Candidate List of Substances of Very High Concern (SVHC) for
authorisation" der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgeführt sind, sind keine
absichtlichen Bestandteile dieses Produktes. Es ist daher nicht zu erwarten, dass jene Stoffe in
Mengen von > 0,1 % im Produkt enthalten sind.
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten (ca. 10 min) bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei
anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken (nur wenn Person bei Bewusstsein ist).
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Produkt ist nicht brennbar.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Für dieses Gemisch existieren keine Löschmittel-Einschränkungen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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