Safety data sheet Article 19127771

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Druckdatum: 30.06.2015
überarbeitet am: 30.06.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Rohr Frei Aktiv Gel
(Fortsetzung von Seite 12)
41.1.0
648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre
direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.
Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erhöhung führen.
Ein hoher pH-Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der Anwendungskonzentration
reduziert sich der pH-Wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des Produktes die in die
Kanalisation gelangenden Abwässer nur schwach wassergefährdend wirken.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
·
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
PBT:
Nicht anwendbar.
·
vPvB:
Nicht anwendbar.
·
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
·
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Richtlinien 2006/12/EG und 2008/98/EG
·
13.1.1 Sachgerechte Entsorgung / Produkt:
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation
gelangen lassen.
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
Gemäß einschlägiger örtlicher und nationaler Vorschriften entsorgen.
·
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV:
20 00 00 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE
UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN),
EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN
20 01 00 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
15 00 00 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER,
FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.)
15 01 00 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind
·
13.1.2 Sachgerechte Entsorgung / Verpackung:
·
Empfehlung:
Die Verpackung kann nach Reinigung wiederverwendet oder stofflich verwertet werden.
Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen.
DE
(Fortsetzung auf Seite 14)