Safety Data Sheet Article 19127599

Seite: 4/18
Druckdatum: 20.10.2014
überarbeitet am: 20.10.2014
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Fliesen und Stein Grundreiniger
(Fortsetzung von Seite 3)
39.6.3
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
·
Nach Augenkontakt:
So schnell wie möglich: Augen bei geöffnetem Lidspalt mindestens 15 Minuten unter fließendem
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Unverletztes Auge schützen.
·
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken (nur wenn Person bei Bewusstsein ist).
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
·
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Hinweise für den Arzt:
Schädigung der Zähne durch Säuren sind meldepflichtige Berufskrankheiten (BK-Nummer 1312).
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
Produkt ist nicht brennbar.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
·
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Für dieses Gemisch existieren keine Löschmittel-Einschränkungen.
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Reaktionen mit Metallen unter Bildung von Wasserstoff. Im Brandfall Bildung von gefährlichen
Gasen möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
Schwefeldioxid (SO2)
Phosphoroxide (POx)
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
·
Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
DE
(Fortsetzung auf Seite 5)