Safety Data Sheet Article 19127599

Seite: 15/18
Druckdatum: 20.10.2014
überarbeitet am: 20.10.2014
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Fliesen und Stein Grundreiniger
(Fortsetzung von Seite 14)
39.6.3
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UN "Model Regulation":
UN3264, ÄTZENDER SAURER
ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF,
N.A.G. (PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG,
SULFAMINSÄURE), 8, II
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
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EU-Vorschriften:
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Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnung)/Kennzeichnung der Inhaltsstoffe:
nichtionische Tenside < 5%
Duftstoffe
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Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von
Biozidprodukten:
Das Produkt fällt nicht unter den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung.
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Nationale Vorschriften:
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BfR-Nummer:
2013517
2013518
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Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
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Störfallverordnung (12. BImSchV):
Unterliegt nicht der StörfallVO.
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft):
Unterliegt nicht der TA-Luft.
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Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
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Verweis auf Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen"
TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:
Inhalative Exposition"
TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/700) "
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701)
(Fortsetzung auf Seite 16)
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