Safety Data Sheet Article 19127599
Seite: 12/18
Druckdatum: 20.10.2014
überarbeitet am: 20.10.2014
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Fliesen und Stein Grundreiniger
(Fortsetzung von Seite 11)
39.6.3
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Bewertung/Einstufung des Gemisches:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Gemisch wurde
nach den Berechnungsverfahren der CLP-VO (EG) 1272/2008 eingestuft.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
7664-38-2 Phosphorsäure
Biologische Abbaubarkeit (Nicht anwendbar)
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei
anorganischen Stoffen nicht anwendbar.
112-34-5 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
Biologische Abbaubarkeit >80 % (28d) (OECD 301 C)
Leicht biologisch abbaubar
5329-14-6 Sulfamidsäure
Biologische Abbaubarkeit (Nicht anwendbar)
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei
anorganischen Stoffen nicht anwendbar.
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Sonstige Hinweise:
Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
112-34-5 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
log Pow 0,6 (-)
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow <1).
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Ergebnis/Bewertung des Gemisches:
Keine Bioakkumulation.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Ökotoxische Wirkungen:
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Bemerkung:
Schadwirkung auf Fische,Plankton und festsitzende Organismen durch pH-Verschiebung möglich.
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Sonstige Hinweise:
Die toxische Wirkung für Fische und Bakterien beginnt unterhalb pH-Wert =6 bzw. über pH-Wert
=9.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Das Produkt darf nicht ohne Vorbehandlung (biologische Kläranlage) in Gewässer gelangen.
Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.
Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside
erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr.
648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre
direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erniedrigung
führen. Ein niedriger pH-Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der
Anwendungskonzentration erhöht sich der pH-Wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des
Produktes die in die Kanalisation gelangenden Abwässer nur schwach wassergefährdend wirken.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 13)
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