Safety Data Sheet Article 19127355

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Druckdatum: 03.02.2015
überarbeitet am: 03.02.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Feinsteinzeug Imprägnierung
(Fortsetzung von Seite 3)
40.0.10
Bei Verschlucken besteht Gefahr ernster Lungenschädigung: Stationäre Behandlung notwendig!
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zur
chemischen Pneunomie oder zur Erstickung führen kann.
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Hinweise für den Arzt:
Nervenerkrankungen durch Lösemittel sind meldepflichtige Berufskrankheiten (BK-Nummer 1317).
Erkrankungen durch Benzolhomologe sind meldepflichtige Berufskrankheiten (BK-Nummer 1303).
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Gefahren
Gefahr von Pneumonie.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
Schwefeldioxid (SO2)
organische Zersetzungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF)
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Berstgefahr der Behälter bei Feuereinwirkung oder bei Erhitzen. Kann beim Erhitzen explodieren.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Zündquellen fernhalten.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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