Safety Data Sheet Article 19127355
Seite: 16/18
Druckdatum: 03.02.2015
überarbeitet am: 03.02.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Feinsteinzeug Imprägnierung
(Fortsetzung von Seite 15)
40.0.10
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Entzündlich
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft):
Unterliegt nicht der TA-Luft.
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Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
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Verweis auf Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen"
TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/700) "
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701)
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706)
BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“ (vorherige ZH 1/708)
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BG-Merkblatt:
BGI 546 „Umgang mit Gefahrstoffen“
BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“
BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (ehemals M 053)
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
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16.1 Änderungshinweise
Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet.
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Ersetzt Version vom:
19.11.2014
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16.2 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext):
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
R11 Leichtentzündlich.
R36 Reizt die Augen.
R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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16.3 Schulungen für Arbeitnehmer
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS
555). Die Unterweisungen haben vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich zu
erfolgen. Zusätzliche Hinweise zur bestimmungsgemäßen Anwendung dieses Produktes finden Sie
in der Technischen Information und im Internet unter www.mellerud.de. In Zweifelsfällen wenden
Sie sich bitte an unsere Produkt-Hotline +49 (0) 2163/950 90-999.
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16.4 Wichtige Literaturangaben und Datenquellen:
Angaben stammen aus Nachschlagewerken und der Literatur.
(Fortsetzung auf Seite 17)
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