Safety Data Sheet Article 19128127
Seite: 9/13
Druckdatum: 28.11.2014
überarbeitet am: 28.11.2014
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Steinboden Glanzpflege
(Fortsetzung von Seite 8)
40.0
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach
unseren Erfahrungen und Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
111-90-0 2-(2-Ethoxyethoxy)-ethanol
EC10/16h 4000 mg/l (Pseudomonas putida (Bakterien)) (IUCLID)
EC50/48 h 3940-4670 mg/l (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)) (IUCLID)
LC50/96 h 13400 mg/l (Fisch) (IUCLID)
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Bewertung/Einstufung des Gemisches:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Gemisch wurde
nach den Berechnungsverfahren der CLP-VO (EG) 1272/2008 eingestuft.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
111-90-0 2-(2-Ethoxyethoxy)-ethanol
Biologische Abbaubarkeit 90 % (28d) (OECD 301 E)
Leicht biologisch abbaubar
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Ergebnis/Bewertung des Gemisches:
Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
111-90-0 2-(2-Ethoxyethoxy)-ethanol
log Pow -0,54 (experimentell)
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w)<1).
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Ergebnis/Bewertung des Gemisches:
Keine Bioakkumulation.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über
gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen.
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13.1.1 Sachgerechte Entsorgung / Produkt:
Empfehlung:
Gemäß einschlägiger örtlicher und nationaler Vorschriften entsorgen.
(Fortsetzung auf Seite 10)
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