Safety Data Sheet Article 19127757
Seite: 4/11
Druckdatum: 03.06.2014
überarbeitet am: 03.06.2014
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: MELLERUD POLIERPASTE für Kunststoff und Acrylglas
(Fortsetzung von Seite 3)
38.1.4
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 1.2.1
Weitere MELLERUD Produkte finden Sie unter www.mellerud.de.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu
überwachenden Grenzwerten.
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DNEL-Werte
Keine Daten verfügbar.
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PNEC-Werte
Keine Daten verfügbar.
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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8.2.1 Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem
Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Siehe Abschnitt 7.1.
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8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung:
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -
menge arbeitsspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit den
Lieferanten abgeklärt werden.
Schutzausrüstung nur bei gewerblicher Handhabung oder großen Gebinden (nicht
Haushaltspackungen) erforderlich.
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
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Atemschutz:
Nicht erforderlich.
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Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)
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Handschuhmaterial
Nitrilkautschuk, Nitrillatex (NBR)
Empfohlene Materialstärke:
≥
0,4 mm
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Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
> 480 min
Für den Kontakt mit Produkt werden Schutzhandschuhe nach EN 374 empfohlen, beispielsweise
Ultranitril 492 (MAPA GmbH). Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die
oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis deutlich kürzer sein können, als die nach EN
374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische
Eignung (z.B. mechanische und thermische Beständigkeit, Antistatik etc.) geprüft werden. Bei
ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Wir empfehlen einen
auf die betrieblichen Belange abgestimmten Handpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem
Handschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen.
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Augenschutz:
Gestellbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166:2001 verwenden.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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