Safety Data Sheet Article 19127740

Seite: 7/11
Druckdatum: 04.06.2014
überarbeitet am: 04.06.2014
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: MELLERUD POLIERPASTE für Gold, Silber, Messing und Kupfer
(Fortsetzung von Seite 6)
38.1.5
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Karzinogenität
Nicht getestet
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach
unseren Erfahrungen und Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
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Mutagenität
Nicht getestet
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach
unseren Erfahrungen und Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
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Reproduktionstoxizität
Nicht getestet
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach
unseren Erfahrungen und Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
8008-20-6 Kerosin
EL50 / 48h 1,4 mg/l (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)) (OECD Guideline 202)
LL50 / 96 h 2-5 mg/l (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)) (OECD Guideline 203)
68603-42-9 Diethanolamid auf Basis Kokosöl
EC50/72 h 1-10 mg/l (Daphnia magna (Großer Wasserfloh))
LC50/96 h 1-10 mg/l (Fisch)
NOEC/28d 0,07 mg/l (Daphnia magna (Großer Wasserfloh))
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Beurteilung / Einstufung:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Gemisch wurde
nach den Berechnungsverfahren der CLP-VO (EG) 1272/2008 eingestuft.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
8008-20-6 Kerosin
Biologische Abbaubarkeit 61 % (28d) (OECD Guideline 301 F)
readily biodegradable
68603-42-9 Diethanolamid auf Basis Kokosöl
Biologische Abbaubarkeit 71 % (28d) (OECD301 F)
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Sonstige Hinweise:
Das Produkt ist biologisch leicht abbaubar.
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside
erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr.
648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte
oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
(Fortsetzung auf Seite 8)
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